| Gewerbliche Musiknutzung | Nicht gewerbliche Musiknutzung |
| Musik läuft in Verkaufs- und Behandlungsräumen, Fitnessstudios, Friseursalons, Restaurants, Cafés, Saunen, etc. | Ich höre im Wartezimmer beim Arzt oder im Fitnessstudio eine Playlist über mein Smartphone. |
| Auf einem Volksfest wird auf Fahrgeschäften oder in Bierzelten Musik abgespielt oder live aufgeführt. | Auf einer privaten Feier, zu der ausschließlich Personen aus dem Familien- und Freundeskreis eingeladen sind, läuft im Hintergrund Musik. |
| Musik wird in einem Laden in einem Video abgespielt, zum Beispiel in einem selbst erstellten Unternehmensfilm. | Ich führe meinen Freunden im Wohnzimmer ein Video als Geburtstagsgruß vor, in dem Musik hinterlegt ist. |
| Die gespielte Musik trägt zur Umsatzsteigerung bei, egal ob im stationären Handel oder online. | Die gespielte Musik dient nur der privaten Unterhaltung. |
| Kriterium | Spotify | Business-Musiklösung |
| Für gewerbliche Nutzung lizenziert | ✗ | ✓ |
| Öffentliche Wiedergabe erlaubt | ✗ | ✓ |
| Lizenznachweis verfügbar | ✗ | ✓ |
| GEMA-freie Musik | ✗ | ✓ |
GEMA & Rechtliches
Nicht jede Musik darf in Unternehmen öffentlich abgespielt werden. Private Streamingdienste wie Spotify oder Apple Music sind in der Regel nicht für die gewerbliche Nutzung erlaubt. Zulässig sind dagegen Musikquellen, deren Nutzungsrechte die öffentliche Wiedergabe ausdrücklich erlauben – beispielsweise Radio (mit den erforderlichen Lizenzen) oder spezielle Business-Musikdienste. Welche zusätzlichen Gebühren anfallen, hängt von der jeweiligen Musikquelle und dem Lizenzmodell ab.
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Technik
Bei einer GEMA-Kontrolle wird geprüft, ob ein Unternehmen Musik öffentlich wiedergibt und ob dafür die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Wer Musik nicht korrekt angemeldet hat oder die GEMA-Freiheit nicht nachvollziehbar belegen kann, riskiert Nachforderungen und unter Umständen einen Zuschlag von bis zu 100 %. Forderungen können auch rückwirkend geltend gemacht werden.
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Musik & Branchen
Nein. Spotify ist ausschließlich für die private Nutzung lizenziert. Unternehmen dürfen Spotify nicht in Geschäften, Restaurants, Büros mit Kundenverkehr oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen abspielen – auch nicht mit einem bezahlten Premium-Abo.
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