GEMA & Rechtliches
Musik gilt als GEMA-frei, wenn ihr Urheber kein Mitglied der GEMA ist. Unternehmen müssen also keine laufenden GEMA-Gebühren zahlen, wenn sie GEMA-freie Musik abspielen – vorausgesetzt, die öffentliche Wiedergabe ist über eine gültige Lizenz ausdrücklich erlaubt. GEMA-frei bedeutet also nicht automatisch kostenlos, sondern gebührenfrei gegenüber der GEMA.
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Musik & Branchen
Nein. Spotify ist ausschließlich für die private Nutzung lizenziert. Unternehmen dürfen Spotify nicht in Geschäften, Restaurants, Büros mit Kundenverkehr oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen abspielen – auch nicht mit einem bezahlten Premium-Abo.
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Technik
Bei einer GEMA-Kontrolle wird geprüft, ob ein Unternehmen Musik öffentlich wiedergibt und ob dafür die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Wer Musik nicht korrekt angemeldet hat oder die GEMA-Freiheit nicht nachvollziehbar belegen kann, riskiert Nachforderungen und unter Umständen einen Zuschlag von bis zu 100 %. Forderungen können auch rückwirkend geltend gemacht werden.
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GEMA & Rechtliches
Bei einer GEMA-Kontrolle wird geprüft, ob ein Unternehmen Musik öffentlich wiedergibt und ob dafür die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Wer Musik nicht korrekt angemeldet hat oder die GEMA-Freiheit nicht nachvollziehbar belegen kann, riskiert Nachforderungen und unter Umständen einen Zuschlag von bis zu 100 %. Forderungen können auch rückwirkend geltend gemacht werden.
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GEMA & Rechtliches
Nicht jede Musik darf in Unternehmen öffentlich abgespielt werden. Private Streamingdienste wie Spotify oder Apple Music sind in der Regel nicht für die gewerbliche Nutzung erlaubt. Zulässig sind dagegen Musikquellen, deren Nutzungsrechte die öffentliche Wiedergabe ausdrücklich erlauben – beispielsweise Radio (mit den erforderlichen Lizenzen) oder spezielle Business-Musikdienste. Welche zusätzlichen Gebühren anfallen, hängt von der jeweiligen Musikquelle und dem Lizenzmodell ab.
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GEMA & Rechtliches
Nein. Spotify ist ausschließlich für die private Nutzung lizenziert. Unternehmen dürfen Spotify nicht in Geschäften, Restaurants, Büros mit Kundenverkehr oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen abspielen – auch nicht mit einem bezahlten Premium-Abo.
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GEMA & Rechtliches
Ja – aber aus zwei völlig unterschiedlichen Gründen. Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ") fällt für jede Betriebsstätte an, unabhängig davon, ob und welche Musik abgespielt wird. GEMA- und GVL-Gebühren entstehen dagegen nur, wenn urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergegeben wird. Den Rundfunkbeitrag können Unternehmen nicht vermeiden. GEMA- und GVL-Gebühren lassen sich dagegen umgehen, wenn ausschließlich entsprechend lizenzierte GEMA-freie Musik genutzt wird.
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Musik & Branchen
Die passende Musik für ein Fitnessstudio hängt vom Bereich ab: Empfang, Cardio, Kraftbereich, Umkleide und Ruhezonen erfüllen unterschiedliche Zwecke und brauchen deshalb auch unterschiedliches Tempo, unterschiedliche Genres und andere Lautstärken. Entscheidend für ein gutes Gesamterlebnis ist eine Musiklösung, mit der man verschiedene Zonen getrennt voneinander steuern kann.
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