| Musikquelle | Nachweis |
| Spotify, Apple Music und vergleichbare Streamingdienste | Nicht möglich |
| Radio | GEMA-Anmeldung & Gebührennachweis |
| Eigene Musikbibliothek | Einzelprüfung erforderlich |
| CDs | GEMA-Anmeldung & Gebührennachweis |
| GEMA-freie Business-Plattform wie ORPHÉ | Lizenz und Zertifikat, jederzeit online im Profil abrufbar |
GEMA & Rechtliches
Musik gilt als GEMA-frei, wenn ihr Urheber kein Mitglied der GEMA ist. Unternehmen müssen also keine laufenden GEMA-Gebühren zahlen, wenn sie GEMA-freie Musik abspielen – vorausgesetzt, die öffentliche Wiedergabe ist über eine gültige Lizenz ausdrücklich erlaubt. GEMA-frei bedeutet also nicht automatisch kostenlos, sondern gebührenfrei gegenüber der GEMA.
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GEMA & Rechtliches
Ja – aber aus zwei völlig unterschiedlichen Gründen. Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ") fällt für jede Betriebsstätte an, unabhängig davon, ob und welche Musik abgespielt wird. GEMA- und GVL-Gebühren entstehen dagegen nur, wenn urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergegeben wird. Den Rundfunkbeitrag können Unternehmen nicht vermeiden. GEMA- und GVL-Gebühren lassen sich dagegen umgehen, wenn ausschließlich entsprechend lizenzierte GEMA-freie Musik genutzt wird.
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GEMA & Rechtliches
Nicht jede Musik darf in Unternehmen öffentlich abgespielt werden. Private Streamingdienste wie Spotify oder Apple Music sind in der Regel nicht für die gewerbliche Nutzung erlaubt. Zulässig sind dagegen Musikquellen, deren Nutzungsrechte die öffentliche Wiedergabe ausdrücklich erlauben – beispielsweise Radio (mit den erforderlichen Lizenzen) oder spezielle Business-Musikdienste. Welche zusätzlichen Gebühren anfallen, hängt von der jeweiligen Musikquelle und dem Lizenzmodell ab.
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