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Müssen Unternehmen GEMA und GEZ zahlen?

Müssen Unternehmen GEMA und GEZ zahlen?


Ja – aber aus zwei völlig unterschiedlichen Gründen. Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ") fällt für jede Betriebsstätte an, unabhängig davon, ob und welche Musik abgespielt wird. GEMA- und GVL-Gebühren entstehen dagegen nur, wenn urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergegeben wird. Den Rundfunkbeitrag können Unternehmen nicht vermeiden. GEMA- und GVL-Gebühren lassen sich dagegen umgehen, wenn ausschließlich entsprechend lizenzierte GEMA-freie Musik genutzt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Rundfunkbeitrag, GEMA und GVL?

Alle drei Begriffe stehen im Zusammenhang mit Musik oder Medien im Unternehmen. Rechtlich verfolgen sie jedoch völlig unterschiedliche Zwecke.

Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Unternehmen zahlen ihn grundsätzlich für jede Betriebsstätte. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ob in den Geschäftsräumen Musik läuft oder nicht, spielt für den Rundfunkbeitrag keine Rolle.

Die GEMA vergibt Lizenzen für die öffentliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik. Sie nimmt dabei die Rechte von Komponistinnen und Komponisten, Textautorinnen und -autoren und von Musikverlagen wahr und sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden.

Dabei hängen die tatsächlichen GEMA-Kosten von diversen Faktoren ab:

  • Branche
  • Nutzungsart
  • beschallte Fläche
  • Anzahl der Standorte
  • Tarif
  • ggf. weitere Faktoren.

Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) vertritt die Rechte ausübender Künstler*innen und Tonträgerherstellenden. Sie sorgt dafür, dass beispielsweise Sänger*innen, Musiker*innen und Plattenlabels eine Vergütung erhalten, wenn ihre Aufnahmen öffentlich genutzt werden.

Zusammen sorgen GEMA und GVL dafür, dass alle an einem Musikstück beteiligten Rechteinhaber*innen eine Vergütung für die öffentliche Musikwiedergabe erhalten. Für Unternehmen ist das unkompliziert: Die Vergütung für die Leistungsschutzrechte wird in der Regel über die GEMA mit abgerechnet.

Welche Kosten können vermieden werden?

Wer ausschließlich GEMA-freie Musik nutzt und ausschließlich entsprechend lizenzierte Werke öffentlich wiedergibt, muss dafür keine GEMA- und GVL-Gebühren bezahlen.
Wichtig:
GEMA-freie Musik ist nicht automatisch lizenzfrei. Auch diese Musik unterliegt dem Urheberrecht und darf nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte öffentlich genutzt werden. Der Unterschied besteht darin, dass die erforderlichen Nutzungsrechte nicht über GEMA und GVL, sondern direkt über die jeweiligen Musikanbieter*innen oder Rechteinhaber*innen vergeben werden.
Für Unternehmen bedeutet das:

  • Der Rundfunkbeitrag bleibt ein gesetzlich vorgeschriebener Kostenpunkt.
  • Die Kosten für GEMA und GVL lassen sich durch die Wahl der Musiklösung beeinflussen.
  • Auch GEMA-freie Musik benötigt eine gültige Lizenz für die gewerbliche Nutzung.
  • Professionelle Business-Plattformen wie ORPHÉ stellen die saubere Lizenzierung inklusive erforderlicher Nachweise bereit.

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ORPHÉ liefert ausschließlich GEMA-freie und sauber lizenzierte Musik – inklusive Freistellungszertifikaten und dokumentierten Nutzungsrechten. Unternehmen erhalten damit eine klare, planbare Kostenstruktur für ihre Musiknutzung.

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